Willkommen bei Siegrist Ries & Partner
Unsere Tätigkeitsgebiete
- 1
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Enteignungsrecht
- 2
Erschliessungen, Baulandumlegungen und Beitragsrecht
- 3
Obligationenrecht, Werkvertrags- und Architektenrecht, privates Baurecht
- 4
Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht
- 5
Immobiliarsachenrecht und Mietrecht
- 6
Erbrecht und Nachlassplanung
- 7
Notariat
- 8
Zivilrecht, insbesondere Familien-, Scheidungs-, Erb- und Sachenrecht
- 9
Arbeitsrecht
- 10
Strafrecht und Strassenverkehrsrecht
- 11
Energierecht
«JUSTITIAS BLOG»
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
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Dr. iur. Markus Siegrist
12. April 2024
Bauhandwerkerpfandrecht: Transportleistungen
Transportleistungen, einschliesslich des Beladens und Entladens von Material, sind nicht pfandgeschützt, es sei denn, sie bilden eine funktionale Einheit mit Arbeiten, die selbst geschützt sind.
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Dr. iur. Markus Siegrist
11. April 2024
Privatrechte im Baubewilligungsverfahren
Praxisgemäss dürfen die Baubewilligungsbehörden grundsätzlich keine privatrechtlichen Fragen beurteilen.
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Dr. iur. Markus Siegrist
30. März 2024
Denkmalschutz versus Verdichtung
Bei der Interessenabwägung im Rahmen einer Unterschutzstellung eines Gebäudes fällt das öffentliche Interesse an einer besseren Ausnützung (haushälterische Bodennutzung; Erhöhung der BGF) nicht ins...
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Dr. iur. Markus Siegrist
30. März 2024
Zivilschutzraum: Aufhebung
Zivilschutzräume können mit Bewilligung des Kantons unter anderem dann aufgehoben werden, wenn ein Umbau in bestehenden Gebäuden durch den Schutzraum unverhältnismässig erschwert oder verunmöglicht...
WIR SIND VERNETZT...
...ZU IHREM NUTZEN!